Das Angebot

Erst beraten, dann entscheiden

Die persönliche Videoberatung kostet 199 EUR brutto. Die Vergütung wird nach § 34 RVG in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung geregelt; darin wird eine Anrechnung auf das Folgemandat ausgeschlossen. Das separate Folgemandat kostet 999 EUR brutto. Die genannten Preise betreffen ausschließlich unsere anwaltlichen Leistungen. Gerichtskosten sowie Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind darin nicht enthalten. Eine Verfahrenskostenstundung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen beantragt werden. Das Folgemandat umfasst insbesondere den außergerichtlichen Einigungsversuch, die erforderliche Bescheinigung und die Vorbereitung der vollständigen Antragsunterlagen. Die Tätigkeit endet mit deren Übergabe; Sie unterschreiben und reichen selbst ein, eine gerichtliche Vertretung ist nicht umfasst.

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